Wettbewerbsrecht

  • allgemeine Beratung im Bereich Wettbewerbsrecht, so z. B. bei Anteilserwerbs- und Übernahmegeschäften im Rahmen der Vermeidung von Rechtsverstößen oder auch im Rahmen der Beurteilung bereits bestehender Rechtsverhältnisse
  • Wettbewerbsschutz (z. B. wettbewerbsbeeinträchtigende Abreden – Kartellvereinbarungen, Missbrauch einer dominanten Marktstellung, Zusammenschluss von Unternehmen), Schutz vor Praktiken unlauteren Wettbewerbs (z. B. irreführende Werbung, irreführende Auszeichnung von Waren und Dienstleistungen, Herbeiführung der Verwechslungsgefahr, Parasitieren am guten Ruf eines Unternehmens, der Produkte oder der Dienstleistungen eines Wettbewerbers, Bestechung, Herabsetzung, vergleichende Werbung, Verletzung des Geschäftsgeheimnisses, Gefährdung der Gesundheit von Verbrauchern und der Umwelt)
  • Vertretung in Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren vor dem Amt zum Schutz des Wettbewerbs (dem tschechischen „Kartellamt“)
  • Vertretung in Verwaltungsgerichtsverfahren in Sachen Entscheidungen des Amts zum Schutz des Wettbewerbs
  • Vertretung in Streitigkeiten wg. Missbrauchs einer dominanten Marktstellung
  • Vertretung in Streitigkeiten wg. unlauteren Wettbewerbs, einschl. der Geltendmachung von Schadensersatz, Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung und Wiedergutmachung

Im Kontext ihrer fachlichen Ausrichtung erbringt die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Alexander Bělohlávek Rechtsdienstleistungen insbesondere in Form der Vertretung in Verfahren vor Gerichten und anderen Stellen, der Erteilung rechtlicher Ratschläge, der Abfassung von Urkunden und der Ausarbeitung juristischer Analysen.

Diese Rechtsdienstleistungen werden auf der Grundlage des tschechischen Rechtsanwaltsgesetzes (Ges. Nr. 85/1996 Slg., i. d. g. F.) erbracht.

Die rechtlichen Beziehungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant richten sich – vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung in Schriftform – ausschließlich nach dem tschechischen Recht.

In denjenigen Rechtsbereichen, in denen sich die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Alexander Bělohlávek selbst nicht spezialisiert, sind wir in der Lage, qualifizierte Rechtsdienstleistungen durch mit uns zusammenarbeitende Fachanwälte zu besorgen.