- Unsere Beratungsleistungen betreffen vor allem Schutzmarken und Gebrauchsmuster
- Erbringung von Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz gewerblicher Schutzrechte, und zwar sowohl in Tschechien als auch im Ausland
- Entwurf von Vertragsunterlagen betreffend gewerbliche Schutzrechte, d. h. insbesondere Lizenzverträge und Verträge über die Übertragung von Rechten am geistigen Eigentum
- Rechtliche Beratung im Bereich Franchise, einschl. der Gestaltung von Franchisestrukturen und der Ausarbeitung von Vertragsunterlagen
- Vertretung vor dem Patent- und Markenamt und gegebenenfalls daran anknüpfenden Verwaltungsgerichtsprozessen
- Vertretung vor ausländischen Institutionen zum Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
- Vertretung in Streitigkeiten bezüglich immaterieller Vermögensgegenstände
Im Kontext ihrer fachlichen Ausrichtung erbringt die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Alexander Bělohlávek Rechtsdienstleistungen insbesondere in Form der Vertretung in Verfahren vor Gerichten und anderen Stellen, der Erteilung rechtlicher Ratschläge, der Abfassung von Urkunden und der Ausarbeitung juristischer Analysen.
Diese Rechtsdienstleistungen werden auf der Grundlage des tschechischen Rechtsanwaltsgesetzes (Ges. Nr. 85/1996 Slg., i. d. g. F.) erbracht.
Die rechtlichen Beziehungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant richten sich – vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung in Schriftform – ausschließlich nach dem tschechischen Recht.
In denjenigen Rechtsbereichen, in denen sich die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Alexander Bělohlávek selbst nicht spezialisiert, sind wir in der Lage, qualifizierte Rechtsdienstleistungen durch mit uns zusammenarbeitende Fachanwälte zu besorgen.